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   VK Berlin, 20.02.2003 - VK-B1-62/02   

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https://dejure.org/2003,61492
VK Berlin, 20.02.2003 - VK-B1-62/02 (https://dejure.org/2003,61492)
VK Berlin, Entscheidung vom 20.02.2003 - VK-B1-62/02 (https://dejure.org/2003,61492)
VK Berlin, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - VK-B1-62/02 (https://dejure.org/2003,61492)
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  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

    Auszug aus VK Berlin, 20.02.2003 - VK-B1-62/02
    Das OLG Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 5.9.2002 ( VergabeR 2002, S. 617 ff) jedoch ausgeführt, dass § 18 Abs. 8 VgV - auch zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes - so auszulegen ist, dass im Falle gemeinsamer Ausschreibung durch in verschiedenen Bundesländern ansässige Auftraggeber die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes zuständig ist.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Auszug aus VK Berlin, 20.02.2003 - VK-B1-62/02
    Dazu zählt etwa die Folge, dass dem Kläger der in der Prozessordnung vorgesehene Instanzenzug genommen wird (BVerwG NVwZ 1993, S. 770 f.; BVerwGE 79, 110,113; VGH Kassel, NVwZ-RR 1996, S. 611 f.).
  • BVerwG, 01.12.1992 - 7 A 4.92

    Auslegung des § 5 Abs. 1 VPG; Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach §

    Auszug aus VK Berlin, 20.02.2003 - VK-B1-62/02
    Dazu zählt etwa die Folge, dass dem Kläger der in der Prozessordnung vorgesehene Instanzenzug genommen wird (BVerwG NVwZ 1993, S. 770 f.; BVerwGE 79, 110,113; VGH Kassel, NVwZ-RR 1996, S. 611 f.).
  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 13 Z 1548/95

    Entscheidung des übergeordneten Gerichts im Falle eines negativen

    Auszug aus VK Berlin, 20.02.2003 - VK-B1-62/02
    Dazu zählt etwa die Folge, dass dem Kläger der in der Prozessordnung vorgesehene Instanzenzug genommen wird (BVerwG NVwZ 1993, S. 770 f.; BVerwGE 79, 110,113; VGH Kassel, NVwZ-RR 1996, S. 611 f.).
  • OLG Bremen, 17.08.2000 - Verg 2/00

    Verweisung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Berlin, 20.02.2003 - VK-B1-62/02
    Grundsätzlich kennt das Vergaberecht zwar keine Verweisungsmöglichkeit, da das Vergabeverfahren jedoch gerichtsähnlich ausgestaltet ist, lässt sich der allgemeine Rechtsgedanke der §§ 83 VwGO, 17 a Abs. 2 S. 1 GVG jedoch auf das Nachprüfungsverfahren übertragen, so dass nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht zur Verweisung besteht (so Beschluss der Vergabekammer Münster, VK 19/01 und VK 20/02 unter Bezugnahme auf OLG Bremen, Beschluss v. 17.8.2000 - Verg 2/2000).
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